Kanzlei Mag. Stockhammer | Philosophie
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Rechtsanwältin und Mediatorin –
ein Widerspruch?

 

Mir ist es wichtig, neben meinem Beruf als Rechtsanwältin auch als Mediatorin tätig zu sein, und Ihnen damit zwei sehr unterschiedliche Wege der Konfliktbereinigung anbieten zu können, die beide für sich ihre Berechtigung haben.

 

In der Praxis kommt es tatsächlich oft vor, dass konkrete Konflikte sowohl durch anwaltliche Vertretung (und Beschreitung des Gerichtswegs) als auch durch Mediation gelöst werden können. In diesem Fall liegt die Entscheidung bei Ihnen und bei den anderen Konfliktparteien, welcher Weg letztendlich beschritten werden soll.

 

Wenn ich Sie als Rechtsanwältin berate und vertrete, kann ich meine Erfahrungen mit Konflikten aus meiner Tätigkeit als Mediatorin in meine anwaltliche Beratung und in die Durchsetzung Ihrer Interessen einfließen lassen. Dies stellt jedenfalls einen Mehrwert für Sie dar.

 

Für den Fall, dass ich mit Ihnen und den anderen Konfliktparteien als Mediatorin zusammenarbeite, haben Sie den Vorteil, dass ich als Rechtsanwältin befugt bin, auf Basis der von Ihnen und den anderen Konfliktparteien geschlossenen Mediationsvereinbarung Verträge zu errichten, einen vor Gericht zu schließenden Vergleich oder einen vollstreckbaren Notariatsakt zu formulieren. In diesem Fall müssen Sie nach erfolgreichem Abschluss einer Mediation keinen weiteren Rechtsanwalt, der sich erst in die Materie einarbeiten müsste, für die Erstellung der Verträge beauftragen.